Lauscher Schürmann ist Ihr zuverlässiger Partner in Bezug auf Steuern national und international, sowie im Bereich Insolvenz und Sanierung. Rechtliche Beratungen und notarielle Beurkundungen durch einen eigenständigen Rechtsanwalt und Notar im Hause sorgen dafür, dass wir unseren Mandanten eine professionelle, kompetente, interdisziplinäre und auf Ihre Belange ausgerichtete Betreuung anbieten können.
Während unserer über 90-jährigen Tätigkeit war und ist es uns stets ein Anliegen gewesen, vertrauensvoll mit unseren mittelständisch geprägten Mandanten zusammenzuarbeiten. Wir hören Ihnen zu und setzen uns mit unserer Expertise leidenschaftlich für Ihre Interessen ein. Wir kümmern uns zuverlässig und präzise um Ihre Anliegen, damit Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern können. Vertrauen von Anfang an ist hier der Grundstein für den gemeinsamen Erfolg.
Starke Partner – Starke Netzwerke! Dazu passt auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen der ETL-Gruppe, die als Marktführer im Bereich Steuerberatung zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland gehört. Diese Partnerschaft und unsere Netzwerke ermöglichen uns und unseren Mandanten lokal, regional, europa- und weltweit den Anforderungen einer globalen Welt gerecht zu werden. Dabei sind wir westfälisch bodenständig, pragmatisch, authentisch und international erfahren. Stets offen für Neues, mit dem Blick für das Wesentliche. Das ist die DNA von Lauscher Schürmann!
Wir sind ein starker und verlässlicher Partner für Ihren Erfolg! Langjähriges Know-how in unserem Kerngeschäft, eine umfassende betriebswirtschaftliche, fachliche und vor allem menschliche Kompetenz eröffnen den Weg zu Lösungen für unsere mittelständisch geprägten Mandanten, die allen Anforderungen gerecht werden und Perspektiven für die Zukunft schaffen, für ein sicheres und erfolgreiches morgen. Sie können sich auf uns verlassen.
„Wir sind sehr stolz auf unsere langjährige und erfolgreiche Arbeit für den Mittelstand. Vor allem die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und ein respektvoller Umgang sind uns dabei wichtig.“
Geschäftsführender Gesellschafter
Nach vielen hitzigen Debatten wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) am 20. Dezember 2024 nun doch noch vom Bundesrat verabschiedet …
Außergewöhnliche Belastungen ermöglichen es, bestimmte unvermeidbare Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Ab dem 1. Januar 2025 ergeben sich dabe
Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto je Arbeitsstunde angehoben.
Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) wurde die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen umfassend geändert.
Zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland im März 2020 waren viele Arbeitnehmer erhöhten Belastungen ausgesetzt.
ETL hat für Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammengetragen.