Lauscher Schürmann ist Ihr zuverlässiger Partner in Bezug auf Steuern national und international, sowie im Bereich Insolvenz und Sanierung. Rechtliche Beratungen und notarielle Beurkundungen durch einen eigenständigen Rechtsanwalt und Notar im Hause sorgen dafür, dass wir unseren Mandanten eine professionelle, kompetente, interdisziplinäre und auf Ihre Belange ausgerichtete Betreuung anbieten können.
Während unserer über 90-jährigen Tätigkeit war und ist es uns stets ein Anliegen gewesen, vertrauensvoll mit unseren mittelständisch geprägten Mandanten zusammenzuarbeiten. Wir hören Ihnen zu und setzen uns mit unserer Expertise leidenschaftlich für Ihre Interessen ein. Wir kümmern uns zuverlässig und präzise um Ihre Anliegen, damit Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern können. Vertrauen von Anfang an ist hier der Grundstein für den gemeinsamen Erfolg.
Starke Partner – Starke Netzwerke! Dazu passt auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen der ETL-Gruppe, die als Marktführer im Bereich Steuerberatung zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland gehört. Diese Partnerschaft und unsere Netzwerke ermöglichen uns und unseren Mandanten lokal, regional, europa- und weltweit den Anforderungen einer globalen Welt gerecht zu werden. Dabei sind wir westfälisch bodenständig, pragmatisch, authentisch und international erfahren. Stets offen für Neues, mit dem Blick für das Wesentliche. Das ist die DNA von Lauscher Schürmann!
Wir sind ein starker und verlässlicher Partner für Ihren Erfolg! Langjähriges Know-how in unserem Kerngeschäft, eine umfassende betriebswirtschaftliche, fachliche und vor allem menschliche Kompetenz eröffnen den Weg zu Lösungen für unsere mittelständisch geprägten Mandanten, die allen Anforderungen gerecht werden und Perspektiven für die Zukunft schaffen, für ein sicheres und erfolgreiches morgen. Sie können sich auf uns verlassen.
„Wir sind sehr stolz auf unsere langjährige und erfolgreiche Arbeit für den Mittelstand. Vor allem die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und ein respektvoller Umgang sind uns dabei wichtig.“
Geschäftsführender Gesellschafter
Das Werbungskostenabzugsverbot ist auch gegenüber Beziehern höherer Kapitalerträge, eine grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässige Regelung.
Mit dem BMF-Schreiben sollen Steuerpflichtige eine Hilfestellung bei der Dokumentation und Erklärung ihrer Einkünfte erhalten.
Ein guter Steuerberater ist Gold wert – und darf auch etwas kosten. Doch was darf er abrechnen? Die Antwort darauf ist klar geregelt: in der StBVV.
In den letzten Monaten gab es viel Aufregung um die umsatzsteuerlichen Regelungen für Bildungsleistungen.
Zum 1. Januar 2025 ist die neue Kleinunternehmerregelung in Kraft getreten.
BVerfG-Urteil zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und Erstattungen. Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge.
ETL hat für Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammengetragen.
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