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Immobilien

Kauf und Verkauf von Immobilien, z.B. von Bauplätzen, von Ein- oder Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, sind Geschäfte, die für alle daran Beteiligten Verkäufer wie Käufer – von erheblicher Bedeutung sind.

Häufig sind es Geschäfte, die man nur einmal im Leben abschließt. Für viele stellt die eigene Immobilie den wesentlichen Teil des Vermögens dar. Wegen dieser Bedeutung schreibt der Gesetzgeber die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen durch einen Notar vor. Der Notar berät beide Vertragsparteien und wirkt auf ausgewogene, risikominimierende Vertragsgestaltungen hin. Der Verkäufer will das Eigentum an den Käufer erst übergeben, wenn er den Kaufpreis erhalten hat. Andererseits möchte der Käufer sicherstellen, dass er nach Kaufpreiszahlung auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie wird. Der Notar kennt das rechtliche Instrumentarium, das diese auf den ersten Blick widerstreitenden Interessen in einen Gleichklang bringt. Ein Sonderfall stellt der Kauf von Grundstücken, verbunden mit der Verpflichtung des Verkäufers dar, auf verkauften Grundstücken noch Gebäude zu errichten (sog. Bauträgervertrag). Der Notar weiß, welche Fallstricke bestehen und wie man ihnen begegnet. Hierzu gehört auch die Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer. Die Finanzierungszusage der Bank sollte dabei an erster Stelle stehen und vor einer Beurkundung vorliegen. Der Notar sorgt für die Umsetzung durch Beurkundung der regelmäßig geforderten Absicherung der Finanzierungsdarlehen durch Eintragung von Grundschulden /Hypotheken.

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