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Notfallvorsorge

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Das selbstbestimmte Leben ist leider nicht immer gewährleistet. Krankheiten oder Unfälle können zu wesentlichen Einschränkungen der Selbstbestimmung führen. Man ist plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen und kann nicht mehr selbst für sich sorgen.

In solchen Situationen wünscht man sich eine Betreuung durch nahe Angehörige oder eine andere Vertrauensperson. Was viele nicht wissen: Diese nahe stehenden Personen sind nicht automatisch befugt, für den Betroffenen zu handeln. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass eine fremde Person als Betreuer ernannt wird. Es ist daher angeraten, frühzeitig Bestimmungen zu treffen, die den nahestehenden Personen ausreichende Handlungsvollmachten einräumen. Hinzu kommt, dass die Fortschritte in der Medizin heute eine Verlängerung des Lebens ermöglichen, auch wenn keine reelle Chance auf Heilung besteht. Die Einflussnahme durch den Patienten ist wegen seines Gesundheitszustandes oft nicht möglich. Ärzte und Angehörige sind unsicher, wie sie in solchen Situationen verfahren sollen. Hier hilft es, frühzeitig zu dokumentieren, wie man sich ein Sterben in Würde vorstellt, um behandelnden Ärzten und Angehörigen Entscheidungen zu erleichtern.

Das rechtliche Instrumentarium für solche Vorsorgemaßnahmen besteht aus:

  • Generalvollachten
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen.

Vorsorgeurkunden können im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden, damit sie gefunden und beachtet werden. Mehr als 1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits hinterlegt.

Wo können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Gebieten:

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Steuern

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Recht

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Insolvenz

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Notariat