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Schlichtung

Streitvermeidung, Schlichtung und Meditation

Streit bleibt nicht aus. In bestimmten Situationen ist er sogar vorprogrammiert. Insbesondere in Scheidungsfällen und bei Erbauseinandersetzungen kann es schon wegen der situationsbedingten Spannungen schnell zu Streit kommen. Aber auch Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern von Unternehmen können eskalieren.

Vielfach können solchen Streitigkeiten bereits durch vorsorgende Regelungen vermieden werden. Ob Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, testamentarische Anordnungen oder Erbverträge zur Verhinderung der Bildung von Erbengemeinschaften oder sorgfältig ausformulierte Gesellschaftsverträge, sie alle dienen dem Zweck der Streit-vermeidung. Der Notar kann darüber hinaus als Schlichter tätig werden. Seine unparteiische Stellung prädestiniert ihn geradewegs dazu. Die erfolgreiche Schlichtung führt erfahrungsgemäß zu größerer Zufriedenheit beider Parteien mit dem Schlichtungsergebnis als mit einem Urteil oder einem Vergleich vor Gericht. Die Schlichtung macht ein Gerichtsverfahren entbehrlich, aus einer Schlichtungsvereinbarung kann wie aus einem Urteil vollstreckt werden. Darüber hinaus ist die Schlichtung durch den Notar schneller und günstiger als die Durchführung eines streitigen Gerichtsverfahrens.

Grundlage für das Schlichtungsverfahren ist die von der Bundesnotarkammer beschlossene Güteordnung, die hier abgerufen werden kann.

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