Die Gründung und Übertragung von Unternehmen, aber auch viele für den Geschäftsverkehr bedeutsame Änderungen der Verhältnisse in einem Unternehmen bedürfen der Mitwirkung eines Notars. Fehler können vermieden werden, die – häufig unerkannt – sich später zu ernsthaften Problemen auswachsen können. In allen Stadien eines Unternehmens ist der Rat eines erfahrenen Notars gefragt. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für folgende Punkte:
GmbH oder GmbH & Co. KG? Oder doch eine kleine Aktiengesellschaft? Die Wahl der Rechtsform, die Kapitalausstattung und andere damit zusammenhängende Rechtsfragen stellen die Weichen für die Unternehmensentwicklung. Dabei spielen Haftungsfragen, optimale steuerliche und handelsbilanzielle Gestaltungen eine Rolle. Daneben sind vielfältige gesellschaftsrechtliche Aspekte bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge zu berücksichtigen.
Die Verhältnisse – rechtliche, steuerrechtliche, wirtschaftliche – ändern sich rasch. Für Unternehmen besteht großer Anpassungsdruck. Reorganisation durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel sind an der Tagesordnung. Diese häufig komplexen Vorgänge bedürfen regelmäßig der Mitwirkung eines Notars. Erfahrene Notare können wichtige Hilfestellungen geben und für rasche Umsetzung sorgen.
Unternehmensverkaufe werden regelmaßig durch notarielle Beurkundung besiegelt. Dies gilt nicht nur fur den Verkauf von GmbH-Anteilen sondern auch beim Verkauf samtlicher Vermogenswerte durch ein Unternehmen (asset-deal) können der notariellen Beurkundung bedürfen. Die Begleitung durch einen Notar schafft Rechtssicherheit, die hierbei von großer Bedeutung ist.