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Unternehmenskauf/-verkauf (M&A)

Unternehmenstransaktionen erfordern ein Hand in Hand arbeiten von Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Wir decken beide Seiten ab. Unsere Steuerfachleute sind dabei für die Entwicklung optimaler Strukturen und für die steuerliche Begleitung von Akquisitions-, Verkaufs- und Finanzierungskonzepten verantwortlich. Sie begleiten die Tax Due Dilligence, prüfen steuerliche Auswirkungen der Transaktionen und kümmern sich um post-akquisitorische Strukturierungen. Die gesamte Konzeption und Abwicklung erfolgt immer in Abstimmung mit den transaktionsbegleitenden Rechtsanwälten aus unserem Haus. So werden Reibungsverluste vermieden und unsere Mandanten umfassend beraten.

Wo können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Gebieten:

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Steuern

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Recht

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Insolvenz

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Notariat