Die klassische Steuerberatung mit allen dazugehörigen Facetten ist das Kerngeschäft von Lauscher Schürmann. Seit mehr als neun Jahrzehnten begleiten wir unsere Mandanten als zuverlässige Partner in allen Fragen der Steuer- und Rechnungslegung national und bei Bedarf auch international. Wir legen Wert auf eine kompetente und auf die Belange unserer Mandanten ausgerichtete Beratung und Betreuung.
Durch die persönliche und individuelle Betreuung unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, sondern darüber hinaus auch bei der Entwicklung Ihrer individuellen steuerlichen Lösungskonzepte, für die Erreichung Ihrer unternehmerischen und persönlichen Ziele. Dazu gehören frühzeitige Impulse zur Steuerersparnis, Optimierungen bei Gesamtsteuerbelastungen, mögliche Vertretungen vor Finanzbehörden und Finanzgerichten sowie die Unterstützung von Betriebsprüfungen. Ein starkes Netzwerk als Partner im Verbund der ETL-Gruppe steht unseren Mandanten von Lauscher Schürmann selbstverständlich zur Verfügung und unterstützt den interdisziplinären Ansatz.
Vertrauen von Anfang an ist dabei der Schlüssel zum Erfolg!
Ab dem 01.01.2025 ist im B2B-Bereich die Verwendung von Papierrechnungen oder elektronisch versandten reinen PDF-Rechnungen nicht mehr zulässig. Dies ist die größte Veränderung des Steuergesetzgebers für das Jahr 2025. Bestehen ausgangsseitig noch einige Übergangsfristen und Ausnahmen für kleinere Unternehmen, so ist eingangsseitig allerdings in jedem Fall ab 01.01.2025 der Empfang und die vorschriftsmäßige Archivierung von E-Rechnungen sicherzustellen. Wir von Lauscher Schürmann bieten Ihnen hierbei zusammen mit der Datev vielfältige Lösungen an, damit Sie auch ab dem 1.1.2025 die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und sicher ordnungsgemäße Rechnungen erstellen und empfangen können.
Für jedes Unternehmen stellt die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle und des daraus zu erstellenden Jahresabschlusses den wesentlichen Bestandteil der Rechnungslegung dar. Die Rechnungslegung wiederum ist Grundlage der abzuführenden betrieblichen Steuern, aber auch Basis für Gewinnansprüche der Gesellschafter. Klingt einfach, bietet jedoch vielfältige Fallstricke, aber auch Gestaltungsspielraum. Die Abweichungen von Handels- und Steuerbilanz stellen erhöhte Anforderungen an den steuerlichen Berater. Neben der auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Darstellung des wirtschaftlichen Erfolges ist es notwendig, je nach weiteren Adressaten – seien es Gesellschafter, Banken, Finanzdienstleister, die Finanzverwaltung oder Investoren – eine optimierte Aufbereitung des Zahlenwerks zur Verfügung zu haben. An diesem Anspruch richtet sich auch unser Dienstleistungsangebot aus.
Eine der klassischen Aufgaben des Steuerberaters ist die Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung sowie der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen. Unter Verwendung modernster Hilfsmittel der Datenverarbeitung unterstützen wir gerade in diesem Bereich die optimale Arbeitsteilung zwischen Unternehmen und Steuerberater, um Doppelarbeiten und damit Kosten zu vermeiden. Sie entscheiden, was wir für Sie ausführen sollen und was Sie selbst erledigen möchten. Moderne Programme der DATEV ermöglichen eine individuelle Arbeitsteilung zwischen Mandant und Steuerberater mit vielen zusätzlichen Vorteilen für Sie (z. B. elektronische Übermittlung Ihrer Buchhaltungsunterlagen, Automatisierung des Zahlungsverkehrs und Archivierung der Eingangsrechnungen). Über sichere Wege erfolgt ein solcher Informationsaustausch.
Unser Leistungsangebot umfasst u. a.:
Bei der Jahresabschlussprüfung erwarten Sie als Unternehmer einen schnellen, reibungslosen Prüfungsablauf und Effizienz, die Kosten spart. Dies gilt sowohl für freiwillige wie für gesetzliche Jahresabschlussprüfung. Wir nehmen im Rahmen unserer Erstprüfung eine Risikoeinschätzung Ihrer Unternehmensbereiche vor und bauen darauf die Prüfung vor Ort auf. Als Ergebnis der Prüfung erhalten Sie den berufsüblichen Prüfungsbericht. In vielen Fällen können wir Ihnen außerdem aufgrund unserer Erfahrungen konkrete Optimierungsvorschläge für die Organisation und die Abläufe in Ihrem Unternehmen geben.
Unternehmenstransaktionen erfordern ein Hand in Hand Arbeiten von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Wir decken beide Seiten ab. Unsere Steuerfachleute sind dabei für die Entwicklung optimaler Strukturen und für die steuerliche Begleitung von Akquisitions-, Verkaufs- und Finanzierungskonzepten verantwortlich. Sie begleiten die Tax Due Diligence, prüfen steuerliche Auswirkungen der Transaktionen und kümmern sich um post-akquisitorische Strukturierungen. Die gesamte Konzeption und Abwicklung erfolgt immer in Abstimmung mit den transaktionsbegleitenden Rechtsanwälten aus unserem Haus. So werden Reibungsverluste vermieden und unsere Mandanten umfassend beraten.
Die Vertretung Ihrer Rechte gegenüber Finanzbehörden, sei es in Betriebsprüfungen, Steuererhebungsverfahren (Stundung, Niederschlagung, Haftungsinanspruchnahme), steuerlichen Einspruchsverfahren oder bei Verfahren vor den Finanzgerichten gehört daher zu den wesentlichen Aufgaben eines steuerlichen Beraters. Im Zusammenspiel mit unseren Rechtsanwälten können wir Ihnen eine umfassende Betreuung, bis hin zur Vertretung in Steuerstrafverfahren bieten.
Insolvenzverfahren unterliegen teilweise von dem üblichen Besteuerungsverfahren abweichenden steuerlichen Regeln. Auch die handelsrechtliche Buchführung und Bilanzierung unterliegt einem neuen Regime. Wir unterstützen Insolvenzverwalter bei der ihnen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 155InsO obliegenden handels- und steuerrechtlichen Pflichten.
Auch im privaten Bereich kümmern wir uns um Ihre Belange und sind Ihr erster Ansprechpartner in allen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.
Sei es die Erstellung von Einkommensteuererklärungen, die Beratung bei der Vermögensanlageentscheidung (z.B. Immobilienanalyse und Auswirkung auf die Steuerbelastung) oder die Vermögensnachfolgeberatung (Erbschafsteuerberatung, Simulation von Steuerbelastungen). Gerade bei diesen Beratungen kommt der gesamte Vorteil der engen interdisziplinären Zusammenarbeit mit unseren Fachleuten des Notariats und der Rechtsberatung zum Ausdruck. In allen wichtigen Fragen des Privatbereichs stehen wir Ihnen mit unserer Expertise kompetent zur Seite.
Angesichts der zunehmenden Internationalisierung privater und wirtschaftlicher Aktivitäten stellt sich für viele Steuerpflichtige die Frage, welche steuerlichen und rechtlichen Folgen grenzüberschreitende Aktivitäten nach sich ziehen und wie diese Aktivitäten vor dem Hintergrund steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen ausgestaltet werden sollen. Im Rahmen der internationalen Steuergestaltung beraten wir in allen grenzüberschreitenden Fragen – sowohl „Inbound“, d. h. bei Tätigkeiten aus dem Ausland in das Inland, als auch „Outbound“, d. h. bei Tätigkeiten aus dem Inland in das Ausland. Unsere Beratung berücksichtigt das nationale Steuerrecht im jeweiligen Ausland sowie das Zusammenspiel länderübergreifender Entlastungsmaßnahmen. Wir können bei Bedarf in vielen Staaten auf ein Netzwerk erfahrener Korrespondenzanwälte und Steuerberater zurückgreifen.