Rechtsberatung

Die Fülle der rechtlichen Anforderungen an Unternehmen wird zunehmend größer und mitunter immer unüberschaubarer für Entscheidungsträger. Fragen über Fragen, die immer komplexer werden, sodass eine fachlich fundierte Beratung unerlässlich ist. Offenheit, Transparenz und Vertrauen zwischen Mandanten und Beratern sind hier unerlässlich. Egal, ob es sich um gesellschaftsrechtliche oder steuerrechtliche Fragen handelt, bei Lauscher Schürmann befinden Sie sich in guten Händen. In enger Kooperation mit dem Rechtsanwalt und Notar Hubertus Bange im Hause Lauscher Schürmann sind kurze Wege und ein professioneller Workflow für unsere Mandanten gewährleistet. Professionalität, eine hohe Expertise und eine vertrauensvolle Atmosphäre sind ein stabiles und sicheres Fundament für unsere Mandanten.

Rechtsberatung

Wir bieten folgende Leistungen an:

Unternehmensrecht

Jedes Unternehmen ist tagtäglich mit einer Fülle rechtlicher Anforderungen konfrontiert. Insbesondere arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Probleme – ganz zu schweigen vom Steuerrecht prägen den Alltag eines Unternehmens. Die Fragen werden dabei immer komplexer, eine fachlich fundierte Beratung ist unerlässlich. Wir bieten durch unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte Beratung in allen wesentlichen Bereichen unternehmerischen Handelns und fungieren bei Bedarf als ausgelagerte Rechtsabteilung.

Unternehmensnachfolge

Die Überleitung eines Unternehmens in die nächste Generation ist ein besonders wichtiger Teil der unternehmerischen Gestaltungsaufgaben. Der Übergang der Unternehmensleitung auf einen anderen ist gerade bei mittelständischen Unternehmen durch die enge Verbundenheit des „Chefs“ mit Lieferanten, Kunden und der Belegschaft ein großes Risiko für den Fortbestand des Unternehmens. Zugleich liegt hierin auch eine große Chance für die Erneuerung. Wir begleiten derartige Übertragungsprozesse rechtlich, steuerrechtlich und auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten, bis hin zur Suche nach geeigneten Unternehmensnachfolgern oder -erwerbern, wenn solche nicht in der Familie des Unternehmers oder im Unternehmen selbst vorhanden sind.

Unternehmenskauf/ -verkauf (M&A)

Bei Unternehmenskäufen und -verkäufen beraten wir die Verkäufer- oder Käuferseite von Beginn an und umfassend in allen Transaktionsstadien. Beginnend mit der Ausarbeitung einer Transaktionsstruktur, begleiten wir die Mandanten auch bei der Erarbeitung von Absichts- (LOI) und Geheimhaltungserklärungen, den Due-Diligence-Prozessen und bei abschließenden Vertragsgestaltungen und Vertragsverhandlungen. Wegen der besonderen Geheimhaltungsnotwendigkeiten bieten wir an, die Due-Diligence-Prüfungen in unseren Kanzleiräumen oder in virtuellen Dateiräumen stattfinden zu lassen. Die gesamte Konzeption und Abwicklung erfolgt immer in Abstimmung mit den transaktionsbegleitenden Steuerberatern aus unserem Haus. So werden Reibungsverluste vermieden und unsere Mandanten umfassend beraten und vertreten.

Immobilienrecht

Rechtsfragen rund um die Immobilie stellen sich nicht nur bei deren Kauf, wobei unser Notariat Ihnen kompetent zur Seite steht, oder bei der Errichtung. Auch die spätere Nutzung oder Umnutzung, sei es durch Eigennutzung oder Vermietung, ist nicht immer konfliktfrei. Aber auch bei Überführung einer Immobilie aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen oder umgekehrt oder bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen beraten wir Sie bei der vertraglichen Gestaltung in Abstimmung mit unseren Steuerexperten.

Zivilrecht

Die sorgfältige Prüfung zivilrechtlicher Grundfragen ist die Basis wirtschaftsrechtlicher Fragen. Gründliches Arbeiten in diesem manchmal unterschätzten Kernbereich hat für uns daher einen hohen Stellenwert. Nicht selten geben allgemein zivilrechtliche Überlegungen den Ausschlag für die Beurteilung komplexer Sachverhalte. Dies gilt gleichsam für den Kauf von Konsumgütern, Immobilien oder Unternehmen. Wir bieten Ihnen eine Entscheidungshilfe vor Vertragsschluss unter Beachtung der rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte. Sollte sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lassen, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch vor Gericht zur Seite.

Erbrecht

Leider kann es auch unter Erben zu Streit kommen, z. B., wenn das Testament des Erblassers nicht die notwendige Klarheit aufweist oder gesetzliche Erben (z. B. Kinder) per letztwilliger Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Wir vertreten Sie sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Pflichtteilsansprüche) oder bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Vermögensübergänge im privaten Bereich lassen sich problemlos gestalten. Durch frühzeitige Vermögensübertragungen (Schenkungen) und/oder begleitende letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) lassen sich Erbstreitigkeiten wie auch unnötige Steuerbelastungen durch den Erbfall vermeiden. Die Abfassung eines wohlüberlegten Testaments ist daher nicht nur für den Unternehmer, sondern für jedermann ein Muss. Durch den rechtlichen wie steuerrechtlichen Schwerpunkt unserer Sozietät können wir Ihnen Vermögensübertragungen maßgeschneidert konzipieren und Sie bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge umfassend beraten.